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Datenschutzfolgeabschätzungenschmidtkev2020-04-09T10:00:54+01:00
Schutz personenbezogener Daten

Datenschutzfolgeabschätzungen

Schätzen Sie die Folgen

Mit der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) wird untersucht, ob eine beabsichtigte Datenverarbeitung die gesetzlichen Anforderungen an rechtliche oder technische sowie organisatorische Voraussetzungen erfüllt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Risikoanalyse. Eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung sind die Verarbeitungsbeschreibungen.

Art. 35 Abs. 1 DSGVO sieht vor, dass Unternehmen beispielsweise bei risikobehafteten Datenverarbeitungen eine DSFA durchzuführen haben. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn eine Form der Verarbeitung angewendet wird – beispielsweise bei der Verwendung neuer Technologien – durch die ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten besteht. Die DSFA muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt bereits in der Entwicklungsphase der Verarbeitungstätigkeiten begonnen werden, selbst wenn einige der Verarbeitungsvorgänge noch nicht bekannt sind. Durch die ständige Aktualisierung der DSFA über den gesamten Lebenszyklus des Projekts hinweg wird nicht nur gewährleistet, dass der Datenschutz die gebührende Beachtung findet, sondern auch angeregt, dass Lösungen zur Einhaltung geltender Vorschriften entwickelt werden. Mit Hilfe des ISMS / DSMS Portals sind die Daten archiviert, organisiert und filterbar, sicher abgelegt sowie versioniert, von überall abrufbar und auswertbar. Dies schafft Transparenz für die gesamten DSFA-Prozesse. Mit TRIGOsecure ist es Ihnen jederzeit möglich, Ihre Datenverarbeitungen und geplante Verarbeitungen auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu überprüfen und schnell und einfach eine aussagekräftige Einschätzung zu erhalten.

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Datenschutzfolgeabschätzungen

Schätzen Sie die Folgen

Mit der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) wird untersucht, ob eine beabsichtigte Datenverarbeitung die gesetzlichen Anforderungen an rechtliche oder technische sowie organisatorische Voraussetzungen erfüllt. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Risikoanalyse. Eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung sind die Verarbeitungsbeschreibungen.

Art. 35 Abs. 1 DSGVO sieht vor, dass Unternehmen beispielsweise bei risikobehafteten Datenverarbeitungen eine DSFA durchzuführen haben. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn eine Form der Verarbeitung angewendet wird – beispielsweise bei der Verwendung neuer Technologien – durch die ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten besteht. Die DSFA muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt bereits in der Entwicklungsphase der Verarbeitungstätigkeiten begonnen werden, selbst wenn einige der Verarbeitungsvorgänge noch nicht bekannt sind. Durch die ständige Aktualisierung der DSFA über den gesamten Lebenszyklus des Projekts hinweg wird nicht nur gewährleistet, dass der Datenschutz die gebührende Beachtung findet, sondern auch angeregt, dass Lösungen zur Einhaltung geltender Vorschriften entwickelt werden. Mit Hilfe des ISMS / DSMS Portals sind die Daten archiviert, organisiert und filterbar, sicher abgelegt sowie versioniert, von überall abrufbar und auswertbar. Dies schafft Transparenz für die gesamten DSFA-Prozesse. Mit TRIGOsecure ist es Ihnen jederzeit möglich, Ihre Datenverarbeitungen und geplante Verarbeitungen auf die Einhaltung rechtlicher Anforderungen zu überprüfen und schnell und einfach eine aussagekräftige Einschätzung zu erhalten.

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