NIS-2 Cyber Security wird europäisch Wir unterstützen Sie dabei NIS-2 europaweit umzusetzen. Interaktive EU-Karte - NIS2 Schließen Bin ich bereit für NIS-2? NIS-2 Selbsteinschätzung Willkommen zur NIS-2 Selbsteinschätzung Ermitteln Sie in wenigen Schritten, wie gut Ihr Unternehmen auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereitet ist. Keine Sorge, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Jetzt starten Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2? Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt? Nutzen Sie den NIS-2 Checker vom BSI, um dies zu überprüfen. Ja, wir fallen unter NIS-2 Nein, wir fallen nicht unter NIS-2 Andere Dienstleistungen Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unter die NIS-2-Richtlinie fällt, sind die Themen der Informationssicherheit weiterhin von großer Bedeutung. Wir bieten eine Vielzahl anderer Dienstleistungen an, die Ihre Informationssicherheit und Geschäftsprozesse verbessern können. Informationssicherheitsberatung Risikomanagement Schulungen und Fortbildungen IT-Sicherheitslösungen Selbsteinschätzung neu starten Weitere Informationen Ihre Auswertung Anforderungen gemäß NIS-2-Richtlinie: Rechtzeitige Erstberatung sichern Selbsteinschätzung neu starten Disclaimer: Dieses Tool bietet keine Rechtsberatung. Für eine rechtssichere Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsberater. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Selbsteinschätzung getroffen werden. × Weitere Informationen NIS-2 als neuer EU Standard für Cybersecurity Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die aktualisierte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2016. Sie wurde entwickelt, um den gestiegenen Anforderungen an die Cybersicherheit gerecht zu werden und die digitale Resilienz innerhalb der EU zu stärken. Wichtige Aspekte von NIS-2: Erweiterter Anwendungsbereich: NIS-2 umfasst nun eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen, einschließlich der Bereiche Energie, Gesundheit, Transport, digitale Dienste und Lieferketten. Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen sind verpflichtet, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen und Vorfälle zu melden. Harmonisierung innerhalb der EU: Die Richtlinie zielt darauf ab, die unterschiedlichen nationalen Ansätze zu vereinheitlichen und einen kohärenten Rechtsrahmen für Cybersicherheit zu schaffen. Erhöhte Strafen: Bei Nichteinhaltung können Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern belegt werden, ähnlich wie bei Verstößen gegen die DSGVO. NIS-2 als neuer EUStandard Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die aktualisierte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2016. Sie wurde entwickelt, um den gestiegenen Anforderungen an die Cybersicherheit gerecht zu werden und die digitale Resilienz innerhalb der EU zu stärken. Wichtige Aspekte von NIS-2: Erweiterter Anwendungsbereich: NIS-2 umfasst nun eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen, einschließlich der Bereiche Energie, Gesundheit, Transport, digitale Dienste und Lieferketten. Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen sind verpflichtet, robuste Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen und Vorfälle zu melden. Harmonisierung innerhalb der EU: Die Richtlinie zielt darauf ab, die unterschiedlichen nationalen Ansätze zu vereinheitlichen und einen kohärenten Rechtsrahmen für Cybersicherheit zu schaffen. Erhöhte Strafen: Bei Nichteinhaltung können Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern belegt werden, ähnlich wie bei Verstößen gegen die DSGVO. Wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung der NIS 2 Anforderungen. ISMS Risikomanagement Lieferantenmanagement Externer Informationssicherheits-beauftragter Schulungen Störungs- und Notfallmanagement Auditmanagement Asset-Register Vorfall-Management Externer Datenschutzbeauftragter Sicherheitskonzept (TOM, Verschlüsselung, Physische Sicherheit) Systeme zur Angriffserkennung Unsere Unterstützung bei der Umsetzung von NIS-2 Identifikation von Lücken im Hinblick auf die NIS-2-Anforderungen. Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans. Integration der NIS-2-Anforderungen in Ihre Unternehmensprozesse. Implementierung technischer und organisatorischer Sicherheitslösungen Etablierung von Incident-Response- und Notfallplänen. Vorbereitung auf externe Audits. Begleitung im Zertifizierungsprozess gemäß NIS-2. Unsere Unterstützung bei der Umsetzung von NIS-2 Identifikation von Lücken im Hinblick auf die NIS-2-Anforderungen. Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans. Integration der NIS-2-Anforderungen in Ihre Unternehmensprozesse. Implementierung technischer und organisatorischer Sicherheitslösungen Etablierung von Incident-Response- und Notfallplänen. Vorbereitung auf externe Audits. Begleitung im Zertifizierungsprozess gemäß NIS-2. Mehr zum Thema NIS-2 Historische Entwicklung der NIS-Richtlinien Die historische Entwicklung der NIS-Richtlinien zeigt die zunehmende Bedeutung der Cybersicherheit in der EU. Die erste NIS-Richtlinie wurde 2016 eingeführt, um ein hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Entwicklung nationaler Cybersicherheitsstrategien und legte Sicherheitsanforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste fest. Die Umsetzung stieß jedoch auf Herausforderungen, da Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen zu einer uneinheitlichen Anwendung führten. 2022 wurde die NIS2-Richtlinie verabschiedet, um auf die sich schnell entwickelnde Bedrohungslandschaft zu reagieren. Sie erweitert den Anwendungsbereich und umfasst nun mehr Sektoren und Unternehmen, einschließlich kleinerer und mittlerer Unternehmen. Die NIS2-Richtlinie legt strengere Meldepflichten und höhere Sicherheitsstandards fest, um die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen. Diese Weiterentwicklung zeigt, wie die EU kontinuierlich Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit ihrer kritischen Infrastrukturen zu verbessern und auf neue Bedrohungen zu reagieren. Anwendungsbereich und betroffene Sektoren Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich und umfasst kritische Sektoren wie Energieversorgung, Transport, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und öffentliche Verwaltung. Unternehmen in diesen Bereichen müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen, um die Integrität und Verfügbarkeit ihrer Dienste zu gewährleisten. Die Richtlinie definiert klare Kriterien für die Einstufung als wesentlicher Dienst, um sicherzustellen, dass die betroffenen Sektoren widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen werden. Im Energiesektor betrifft die Richtlinie beispielsweise Strom- und Gasversorger, während im Transportsektor Fluggesellschaften und Eisenbahnbetreiber einbezogen sind. Im Gesundheitswesen sind Krankenhäuser und Kliniken betroffen, und im Finanzsektor Banken und Versicherungen. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs zielt die NIS2-Richtlinie darauf ab, die Sicherheit und Stabilität der kritischen Infrastrukturen in der EU zu erhöhen und die Gesellschaft vor den Auswirkungen von Cyberangriffen zu schützen. Sicherheitsanforderungen und ISMS Die NIS2-Richtlinie fordert von Unternehmen, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten. Ein zentrales Element dabei ist das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein ISMS hilft Unternehmen, systematisch Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu managen. Es umfasst Richtlinien, Verfahren und Kontrollen, die sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen kontinuierlich überwacht und verbessert werden. Zu den technischen Maßnahmen gehören die Implementierung von Firewalls, Verschlüsselung und regelmäßige Software-Updates, während organisatorische Maßnahmen Schulungen und Notfallpläne umfassen. Ein ISMS nach internationalen Standards wie ISO/IEC 27001 bietet einen strukturierten Ansatz zur Einhaltung der NIS2-Richtlinie. Es unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheitsvorfälle zu melden und darauf zu reagieren, indem es klare Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert. Durch die Integration eines ISMS können Unternehmen nicht nur die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen, sondern auch ihre allgemeine Sicherheitslage verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken. Umsetzung und Compliance Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erfordert von Unternehmen eine sorgfältige Planung und Koordination. Zunächst müssen Unternehmen ihre bestehenden Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet die Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen und die Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen, wie sie in einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) definiert sind. Eine enge Zusammenarbeit mit nationalen Behörden ist ebenfalls entscheidend, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden und um Unterstützung bei der Umsetzung zu erhalten. Compliance mit der NIS2-Richtlinie bedeutet auch, dass Unternehmen kontinuierlich ihre Sicherheitspraktiken überwachen und verbessern müssen. Dies kann durch regelmäßige Audits und Schulungen der Mitarbeiter erreicht werden. Zudem müssen Unternehmen klare Prozesse für die Meldung und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle etablieren. Durch eine proaktive Herangehensweise und die Einhaltung bewährter Verfahren können Unternehmen nicht nur die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen, sondern auch ihre allgemeine Cybersicherheitslage stärken und das Vertrauen von Kunden und Partnern gewinnen. Zukünftige Entwicklungen und Trends in der Cybersicherheit Die Cybersicherheitslandschaft entwickelt sich ständig weiter, und zukünftige Trends werden von technologischen Innovationen und sich ändernden Bedrohungen geprägt sein. Für Unternehmen wird die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen immer wichtiger. Diese Technologien ermöglichen es Unternehmen, Anomalien und Bedrohungen in Echtzeit zu identifizieren und darauf zu reagieren, was die Effizienz und Effektivität ihrer Sicherheitsmaßnahmen erheblich verbessert. Gleichzeitig müssen Unternehmen jedoch auch die Risiken und ethischen Herausforderungen berücksichtigen, die mit dem Einsatz von KI verbunden sind. Ein weiterer wichtiger Trend für Unternehmen ist die verstärkte Fokussierung auf die kontinuierliche Verbesserung ihrer Cybersicherheitsstrategien. Dies umfasst regelmäßige Audits, Schulungen der Mitarbeiter und die Implementierung fortschrittlicher Sicherheitslösungen. Unternehmen müssen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um ihre Sicherheitsinfrastruktur zu stärken und sicherzustellen, dass sie auf neue Bedrohungen vorbereitet sind. Durch die Einführung von Best Practices und die Anpassung an aktuelle Sicherheitsstandards können Unternehmen ihre Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe erhöhen. Zusätzlich wird die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Unternehmen und Branchen weiter zunehmen. Durch den Austausch von Bedrohungsinformationen und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Sicherheitslösungen können Unternehmen gemeinsam stärker gegen Cyberbedrohungen vorgehen. Diese kollektive Anstrengung wird entscheidend sein, um die Cybersicherheitslage insgesamt zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit der gesamten Wirtschaft zu stärken. Unternehmen, die diese Trends frühzeitig erkennen und umsetzen, werden besser in der Lage sein, sich gegen zukünftige Bedrohungen zu schützen und ihre Geschäftsprozesse sicher zu gestalten. Wenn Sie Hilfe bei der NIS-2-Umsetzung brauchen, sprechen Sie uns an! Der direkte Draht zu Trigonum: +49 40 3199 1618 0 Trigonum GmbH Notkestrasse 9 22607 Hamburg +49 (0)40 31 99 16 18-0 Rufen Sie uns gerne an info@trigonum.de Schreiben Sie uns gerne Ihr Name* Bitte lasse dieses Feld leer. Ihre E-Mail-Adresse* Bitte lasse dieses Feld leer. 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