

Datenschutz - Dokumentation



Wozu eine Datenschutz Dokumentation?
Die Datenschutz Dokumentation liefert den Rahmen für die umzusetzenden Konzepte und Prozesse. Dabei gliedert diese sich in die drei Ebenen „Leitlinien“, „Konzepte“ und „Umsetzungsdokumente“.
Mit der Datenschutzleitlinie macht die Unternehmensleitung deutlich, welchen Stellenwert der Datenschutz in seinem Unternehmen hat. Die Datenschutzleitlinie schafft die Grundlage für die Einführung und den Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems.
Die Dokumentations- und Nachweispflichten werden in der DSGVO in allgemeine und spezielle Dokumentations- und Nachweispflichten unterteilt. Neben der allgemeinen Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO hat der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Art. 24 Abs. 1 DSGVO nachzuweisen, dass er personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung und unter Einsatz der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen verarbeitet. Diese allgemeinen Dokumentations- und Nachweispflichten sind nicht an die Größe des Unternehmens gekoppelt und sind daher stets zu beachten.
Daneben bestehen auch spezielle Dokumentationspflichten, so z.B. das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO oder die Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
Als erfahrene Datenschutzexperten unterstützen wir Ihr Unternehmen rund um den Datenschutz. Sprechen Sie uns jederzeit gerne unverbindlich an.






Wozu eine Datenschutz Dokumentation?
Die Datenschutz Dokumentation liefert den Rahmen für die umzusetzenden Konzepte und Prozesse. Dabei gliedert diese sich in die drei Ebenen „Leitlinien“, „Konzepte“ und „Umsetzungsdokumente“.
Mit der Datenschutzleitlinie macht die Unternehmensleitung deutlich, welchen Stellenwert der Datenschutz in seinem Unternehmen hat. Die Datenschutzleitlinie schafft die Grundlage für die Einführung und den Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems.
Die Dokumentations- und Nachweispflichten werden in der DSGVO in allgemeine und spezielle Dokumentations- und Nachweispflichten unterteilt. Neben der allgemeinen Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO hat der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Art. 24 Abs. 1 DSGVO nachzuweisen, dass er personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung und unter Einsatz der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen verarbeitet. Diese allgemeinen Dokumentations- und Nachweispflichten sind nicht an die Größe des Unternehmens gekoppelt und sind daher stets zu beachten.
Daneben bestehen auch spezielle Dokumentationspflichten, so z.B. das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO oder die Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
Als erfahrene Datenschutzexperten unterstützen wir Ihr Unternehmen rund um den Datenschutz. Sprechen Sie uns jederzeit gerne unverbindlich an.





Unsere Datenschutzlösungen
Unser externer Datenschutzbeauftragter gibt Ihnen mit Hilfe des Datenschutz-Checks einen Überblick, ob in Ihrem Unternehmen die rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes erfüllt sind und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Für die weitere Umsetzung der datenschutzrechtlichen Aufgaben erhalten Sie von uns einen praktischen Leitfaden.
Die Beantwortung der Fragen wie z. B. „In welcher Verarbeitung werden personenbezogene Daten verarbeitet?“ oder „Wer hat Zugriff auf die innerhalb der Verarbeitung verarbeiteten Daten?“ fällt den Verantwortlichen oft nicht leicht – Es fehlt die Transparenz hierüber.
Ein erster Schritt zur Transparenz ist die Sammlung der relevanten Informationen zu den einzelnen Verarbeitungen, wie etwa die Klärung der Rechtsgrundlagen, der Datenübermittlung oder der technisch organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes.
Damit die neuen Anforderungen effizient umgesetzt werden können, sollte ein Datenschutz-Managementsystem eingeführt werden. Wir haben ein Vorgehensmodell entwickelt, mit dem Unternehmen die neuen Anforderungen zielgerichtet umsetzen können. Unsere Berater führen gemeinsam mit Ihnen eine Statusbestimmung durch und unterstützen Sie bei der Entwicklung der erforderlichen Konzepte für den Aufbau eines für Ihr Unternehmen passenden Datenschutzmanagements zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO.