Externer Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragter
Die Bedeutung der Informationssicherheit für Unternehmen wächst kontinuierlich. Der Diebstahl von Unternehmenswissen und der Ausfall von IT-Systemen kann mit erheblichen finanziellen Schäden für die Unternehmen selbst oder die Kunden verbunden sein.
Die Anforderungen der Kunden, der Gesetzgeber sowie der Banken und Versicherungen an die Informationssicherheit im Unternehmen werden stetig größer. Immer mehr Kunden fordern von ihren Lieferanten den konkreten Nachweis, dass ein effizientes Informations-Sicherheits-Managementsystem etabliert wurde.
Darüber hinaus sind Unternehmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet.
Die Einführung und Aufrechterhaltung festgelegter Sicherheitsziele muss kontinuierlich überwacht und vorangetrieben werden. Aufgrund mangelnder Ressourcen können Unternehmen diesen Verpflichtungen häufig nicht genügend nachkommen und gehen damit juristische sowie finanzielle Risiken ein.
Die Unterstützung durch einen externen Spezialisten bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Unabhängige und objektive Beurteilung der Sicherheitslage
- Kalkulierbare Kosten
- Reduzierung des juristischen und finanziellen Risikos
- Zugriff auf aktuelles professionelles Expertenwissen
- Entlastung eigener Ressourcen
- Nutzung von Synergien bei Datenschutz und IT-Sicherheit
Trigonum – Ihr externer IT-Sicherheitsbeauftragter
Der IT-Sicherheitsbeauftragte ist für die Belange der IT-Sicherheit im Unternehmen zuständig und sollte bei allen Projekten mit IT-Bezug beteiligt werden.
Als externer Dienstleister übernehmen wir für Sie:
- die Steuerung des IT-Sicherheitsprozesses
- die Koordination der Erstellung von Security Policies und IT-System-Sicherheitsrichtlinien
- die Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes und des Notfallvorsorgekonzeptes
- die Prüfung der Einhaltung von IT-Sicherheitsmaßnahmen
- das Sicherheitsreporting für die Geschäftsführung
- die Gestaltung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
Trigonum – Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Laut BDSG muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn mehr als zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten.
Als externer Dienstleister übernehmen wir für Sie: |
|
Weitere Informationen finden Sie hier.



